Wertzuwachssteuer-Rechner für Immobilien
Finden Sie in Sekunden heraus, wie viel Wertzuwachssteuer beim Verkauf Ihrer Immobilie anfällt. Die Berechnung berücksichtigt die 5-Jahres-Befreiung, die aktuelle Yİ-ÜFE-Indexierung, den jährlichen Freibetrag und die Einkommensteuertarife für 2026.
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Diese Berechnung dient nur zur Information und ist weder amtlich noch verbindlich. Die Yİ-ÜFE-Werte stammen von TÜİK (zuletzt aktualisiert: Mai 2026). Die Abzugsfähigkeit der Kreditzinsen beruht auf der gängigen Praxis. Den genauen Betrag erfragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater.
Wie wird gerechnet?
- 1Wird eine gekaufte Immobilie länger als 5 Jahre gehalten oder durch Erbschaft/Schenkung erworben, fällt keine Steuer an.
- 2Die Anschaffungskosten werden um die Yİ-ÜFE-Veränderung zwischen dem Monat vor dem Kauf und dem Monat vor dem Verkauf indexiert (anwendbar, wenn der Anstieg über 10% liegt).
- 3Netto-Wertzuwachs = Verkaufspreis − indexierte Anschaffungskosten − gezahlte Kreditzinsen − Grundbuchgebühr des Verkäufers (2%).
- 4Vom Netto-Wertzuwachs wird der jährliche Freibetrag (2026: 150.000 TL) abgezogen, um die Bemessungsgrundlage zu ermitteln.
- 5Auf die Bemessungsgrundlage wird der progressive Einkommensteuertarif zuzüglich der Stempelsteuer für die Steuererklärung angewendet.
Häufig gestellte Fragen
Nach wie vielen Jahren kann ich steuerfrei verkaufen?
Wenn Sie eine gekaufte Immobilie mehr als 5 volle Jahre nach dem Erwerb verkaufen, fällt keine Wertzuwachssteuer an.
Fällt bei einem geerbten oder geschenkten Haus Steuer an?
Nein. Unentgeltlich erworbene Immobilien (Erbschaft oder Schenkung) sind beim Verkauf von der Wertzuwachssteuer befreit.
Was bewirkt die Yİ-ÜFE-Indexierung?
Um den Effekt der Inflation herauszurechnen, werden die Anschaffungskosten um die Yİ-ÜFE-Veränderung angepasst, sodass nur der reale Wertzuwachs besteuert wird. Liegt der Indexanstieg unter 10%, wird keine Indexierung vorgenommen.
Wie hoch ist der Freibetrag 2026?
Für 2026 beträgt der Freibetrag für den Wertzuwachs 150.000 TL. Er wird vom Netto-Wertzuwachs abgezogen, der Rest wird besteuert.
Sind Kreditzinsen abzugsfähig?
In der Praxis können die bis zum Verkauf gezahlten Kreditzinsen als Kosten abgezogen werden. Dies beruht auf der gängigen Praxis bzw. verbindlichen Auskünften und kann bei einer Prüfung beanstandet werden.
Ist diese Berechnung amtlich?
Nein, sie dient nur zur Information und ist nicht verbindlich. Den genauen Betrag und die Steuererklärung besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.